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   OLG Hamburg, 21.09.2018 - 9 U 218/17   

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https://dejure.org/2018,93761
OLG Hamburg, 21.09.2018 - 9 U 218/17 (https://dejure.org/2018,93761)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.09.2018 - 9 U 218/17 (https://dejure.org/2018,93761)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. September 2018 - 9 U 218/17 (https://dejure.org/2018,93761)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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  • rechtsportal.de

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten Pkw wegen arglistigen Verschweigens eines Unfallschadens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Hamburg, 30.06.2017 - 308 O 21/16
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2018 - 9 U 218/17
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30.06.2017, 308 O 21/16, unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wie folgt abgeändert:.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30.06.2017 (Az.: 308 O 21/16) abzuändern und wie folgt zu erkennen:.

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2018 - 9 U 218/17
    Arglist wird zudem auch dann angenommen, wenn der Verkäufer ohne hinreichende Erkenntnisgrundlage und ohne die Begrenztheit seines Wissens- und Kenntnisstandes offenzulegen, ins Blaue hinein unrichtige Angaben über den Zustand des Fahrzeuges macht, zwar nicht im sicheren Wissen um deren Fehlerhaftigkeit, aber doch in dem Wissen, dass man selbst für deren Richtigkeit nicht, wie implizit mit behauptet, stehen kann (Münchener Kommentar zum BGB , 7. Auflage, 2016, beck-online, § 276 Rdn. 163 m.w.N. zur Rechtsprechung, Urteil des BGH vom 07.06.2006, VIII ZR 209/05, juris Rdn. 13).
  • BGH, 22.04.2016 - V ZR 23/15

    Grundstückskaufvertrag: Umfang des vereinbarten Haftungsausschlusses für

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2018 - 9 U 218/17
    Arglist setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil des BGH vom 31.03.1996, II X ZR 297/94, juris Rdn. 9, Urteil vom 22.04.2016, V ZR 23/15, juris Rdn. 21) zumindest bedingten Vorsatz voraus; leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis genügt dagegen nicht.
  • BGH, 09.01.2008 - VIII ZR 210/06

    Recht des Käufers zur sofortigen Minderung des Kaufpreises wegen eines behebbaren

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2018 - 9 U 218/17
    Derartige Umstände sind in dem Fall, dass der Verkäufer einen Mangel der gekauften Sache arglistig verschwiegen hat, nach der ständigen Rechtsprechung des BGH in der Regel anzunehmen (Beschluss des BGH vom 08.12.2006, V ZR 259/05, juris Rdn. 10 ff, Urteil des BGH vom 09.01.2008, VIII ZR 210/06, juris Rdn. 16, 18 - 20).
  • OLG Hamm, 10.03.2011 - 28 U 131/10

    Unzumutbarkeit der Einräumung eines weiteren Nachbesserungsversuchs

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2018 - 9 U 218/17
    Diesen bemisst das Gericht ausgehend von einer Gesamtlaufleistung des klägerischen Wagens von 200.000 km gemäß § 287 Abs. 2 , Abs. 1 S. 1 ZPO mit dem Teil des Kaufpreises in Höhe von 85.000,00 EUR, der dem Verhältnis der vom Kläger mit dem Wagen während seiner Besitzzeit zurückgelegten Laufleistung (59.359 km zum Zeitpunkt des Schlusses der Berufungsverhandlung am 16.08.2018 - 13.686 km zum Zeitpunkt der Übergabe des Wagens an den Kläger am 07.12.2012 = 45.853 km) zu der bei Übergabe an den Kläger verbleibenden Gesamtlaufleistung (200.000 km - 13.686 km = 186.314 km) entspricht (vgl. zu dieser Berechnungsmethode auch die Urteile des OLG Hamm vom 10.03.2011, 28 U 131/10, I-28 U 131/10, juris Rdn. 40 f., und des OLG Köln vom 20.02.2013, I-13 U 162/09, 13 U 162/09, juris Rdn. 33 f.).
  • OLG Köln, 20.02.2013 - 13 U 162/09

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein fabrikneues Fahrzeug wegen häufiger Entladung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2018 - 9 U 218/17
    Diesen bemisst das Gericht ausgehend von einer Gesamtlaufleistung des klägerischen Wagens von 200.000 km gemäß § 287 Abs. 2 , Abs. 1 S. 1 ZPO mit dem Teil des Kaufpreises in Höhe von 85.000,00 EUR, der dem Verhältnis der vom Kläger mit dem Wagen während seiner Besitzzeit zurückgelegten Laufleistung (59.359 km zum Zeitpunkt des Schlusses der Berufungsverhandlung am 16.08.2018 - 13.686 km zum Zeitpunkt der Übergabe des Wagens an den Kläger am 07.12.2012 = 45.853 km) zu der bei Übergabe an den Kläger verbleibenden Gesamtlaufleistung (200.000 km - 13.686 km = 186.314 km) entspricht (vgl. zu dieser Berechnungsmethode auch die Urteile des OLG Hamm vom 10.03.2011, 28 U 131/10, I-28 U 131/10, juris Rdn. 40 f., und des OLG Köln vom 20.02.2013, I-13 U 162/09, 13 U 162/09, juris Rdn. 33 f.).
  • BGH, 29.01.2015 - III ZR 41/14

    Schadensersatzansprüche wegen behaupteter fehlerhafter Anlageberatung im

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2018 - 9 U 218/17
    Der Feststellung des Annahmeverzugs kommt neben dem auf Zug-um-Zug-Verurteilung gerichteten Zahlungsantrag keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zu; er bleibt daher ohne Ansatz (Beschluss des BGH vom 29.01.2015, III ZR 41/14, Beschluss des OLG Hamburg vom 22.03.2016, 15 U 31/15).
  • BGH, 07.05.1991 - X ZR 72/88

    Erweiterung eines Patents - Lage des Glühstifts einer Glühkerze im Verhältnis zum

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2018 - 9 U 218/17
    Für die Arglist kommt es nach der Rechtsprechung des BGH jedenfalls bei einem Stückkauf wie hier auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an (Urteil des BGH vom 05.04.1989, II X ZR 72/88, Juris, Rdn. 10).
  • OLG Celle, 23.10.1997 - 7 U 11/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.2018 - 9 U 218/17
    In diesem Zusammenhang ist es Aufgabe der Verkaufsleitung, das Wissen auch derjenigen Werkstattmitarbeiter zu aktivieren, deren Tätigkeit in der Werkstatt unmittelbar mit der Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes des Fahrzeuges in Zusammenhang steht (so u.a. das OLG Celle in seinem Urteil vom 23.10.1997, 7 U 11/97, juris Rdn. 11 f.).
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